Radiotherapie

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 16. November 2021
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Die Radiotherapie ist einer der klassischen Bausteine der Krebstherapie. Dabei werden Strahlen mit unterschiedlicher Wellenlänge auf die zu behandelnden Zellen gerichtet. Die wachstumshemmende und zerstörerische Wirkung der Strahlen wird zu therapeutischen oder palliativen Zwecken genutzt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Radiotherapie?

Ein Linearbeschleuniger erzeugt die notwendige Strahlung für die Radiotherapie. Hierbei kann ein Tumor durch die Haut bestrahlt werden.

Bei der Radiotherapie (RT) werden kurzwellige elektromagnetische Wellen oder Teilchen zur palliativen oder therapeutischen Behandlung auf Körperzellen gerichtet. Sie wird durch Ärzte aus dem Fachbereich der Radioonkologie (Strahlentherapie) appliziert. Hauptsächlich findet sie bei malignen Erkrankungen (Krebs) Anwendung. Damit gehört die Radiotherapie zu den drei Hauptbestandteilen der Krebstherapie, wobei es sich bei den anderen beiden um die Operation und die Chemotherapie handelt. Der Therapieerfolg erhöht sich signifikant, wenn eine Kombination aus den drei Therapieformen zum Einsatz kommt. Strahlungen mit einer größeren Wellenlänge, wie zum Beispiel Lichtstrahlung, Infrarotstrahlung oder Ultraviolettstrahlung, gehören nicht zum Bereich der Radiotherapie.

Anwendung und Funktion

Die Radiotherapie wird vor allem bei soliden Tumoren, wie zum Beispiel dem Mammakarzinom, dem Prostatakarzinom oder dem Magenkarzinom angewendet. Aber auch nicht-solide Tumore, wie in etwa Leukämie, Morbus Hodgkin und das Plasmozytom, werden auf diesem Wege therapiert. Hierbei ist die Dosierung jedoch um einiges niedriger als bei den soliden Tumoren.

Die Wellenlänge der Strahlen oder Teilchen unterscheidet sich je nach Behandlungsform. Hierbei kommt es auch darauf an, ob die Bestrahlung die Krebstherapie oder palliative Zwecke verfolgt. Daraus ergeben sich auch die individuell ausgeprägten Folgen für Gewebeschädigung, Zellwachstum, Immunreaktionen oder Durchblutung.

Die Bestrahlung der Zellen kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Es wird daher zwischen mehreren Therapieformen unterschieden: Bei der Teletherapie wird der Tumor durch die Haut bestrahlt, während bei der Brachytherapie die Strahlenquelle im oder direkt am Tumor liegt. Bei der metabolischen Strahlentherapie werden spezielle Radionuklide intravenös verabreicht, die intraoperative Strahlentherapie wird intraoperativ nach einer Tumorsektion eingesetzt.

Was muss der Patient beachten?

Die Radiotherapie kommt häufig für solche Krebspatienten in Frage, für die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und eines hohen Risikos eine lange Operation nicht in Betracht kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Patient von selbst gegen einen operativen Eingriff entscheidet. Nicht-solide Tumore machen eine Bestrahlung fast immer notwendig.

Im Vorfeld der Behandlung finden immer eine Voruntersuchung und ein Beratungsgespräch statt. Beim ersten Besuch in der radioonkologischen Klinik wird der Betroffene daher zunächst mit dem Vorgehen vertraut gemacht. Eine erneute Untersuchung dient dazu, sich ein exaktes Bild von der aktuellen Situation zu machen. Dies ist wichtig, um die Therapie genau planen zu können.

Anschließend wird der Ablauf der Behandlung mit dem Patienten besprochen. Dieser Termin sollte für Fragen genutzt werden. Die Anzahl der Sitzungen, Begleitsymptome und Nebenwirkungen sollten hierbei erfragt werden.

Auch ist es wichtig, den Radioonkologen über sämtliche Medikamente zu informieren, die vom Patienten aktuell eingenommen werden, um eine Wechselwirkung mit der Radiotherapie zu vermeiden. Bildgebende Verfahren, wie CT und MRT, werden im Vorfeld durchgeführt, um einen Bestrahlungsplan aufstellen zu können.

Ablauf und Durchführung

Noch vor der ersten Bestrahlung wird das Vorgehen simuliert. Dies dient zur Kontrolle der Genauigkeit der Planung. So wird es ermöglicht, dass die Strahlen das Ziel auf den Millimeter genau treffen und das umliegende gesunde Gewebe verschonen. Je nach Tumorart wird nicht nur die Tumorregion selbst, sondern zusätzlich auch ein Sicherheitssaum bestrahlt. Manche Arten erfordern es außerdem, die benachbarten Regionen der Lymphknoten ebenfalls zu bestrahlen.

Die erforderliche Strahlendosis wird in mehreren Sitzungen 1-2 Mal am Tag verabreicht. Die Zahl der Sitzungen schwankt je nach Erkrankung und Behandlungskonzept. Auch weitere Faktoren wie das Behandlungsziel sowie die Strahlensensibilität des Tumors und des gesunden Gewebes entscheiden über Dauer und Intensität der Bestrahlung.

Die Behandlung erfolgt zumeist ambulant und wochentags. Pro Sitzung ist mit einem Zeitaufwand von etwa 15 Minuten zu rechnen, wobei die eigentliche Bestrahlung nur wenige Minuten dauert. Spezielle Behandlungsmethoden, wie die intensitätsmodulierte oder die stereotaktische Strahlentherapie, können die Patienten bis zu eine Stunde in Anspruch nehmen.

Findet die Behandlung stationär statt, verbleibt der Betroffene für die gesamte Dauer der Therapie in der Klinik. Über den gesamten Behandlungsverlauf hinweg erfolgen regelmäßige ärztliche Kontrollen. So werden der Therapieverlauf und der Allgemeinzustand des Patienten beobachtet.

In der ersten Sitzung werden sämtliche Einstellungen überprüft und häufig auch Kontrollaufnahmen angefertigt. Durch Überprüfungsaufnahmen werden die exakten Lagerungspositionen immer wieder kontrolliert. Nach der erfolgreichen Beendigung der Strahlentherapie erfolgt ein Abschlussgespräch. In regelmäßigen Abständen erfolgen zudem Nachkontrollen in den ersten Jahren nach der Therapie.


Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten der Radiotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Besondere Therapieangebote, wie Hyperthermie oder Nadelapplikationen, können es notwendig machen, die Leistungen bei der Krankenkasse zu beantragen. Nur wenn diese die Übernahme der Kosten verweigert, müssen sie vom Patienten selbst getragen werden.

Selbstbezahler und Privatpatienten erhalten eine Rechnung, die bei der Krankenkasse oder Beihilfestelle eingereicht wird. Auch die Fahrtkosten zur ambulanten Therapie können von der Krankenversicherung gedeckt werden, wenn der Patient vor Beginn der Behandlung eine ärztliche Verordnung bei der Krankenkasse vorlegt und genehmigen lässt.

Risiken, Gefahren und Komplikationen

Die unerwünschten Folgen und Nebenwirkungen einer Radiotherapie hängen von der Gesamtdosis und dem bestrahlten Körperbereich ab. Während der Behandlung können akute Symptome, wie Hautrötungen, Schluckbeschwerden, Durchfall, Übelkeit und Haarausfall auftreten. Diese bilden sich jedoch wieder zurück.

Während der Therapie ist der Organismus zudem geschwächt und anfällig für Erkrankungen wie Grippe und Erkältungen. Je nach Einsatzort der Bestrahlung können auch die Zeugungsfähigkeit des Mannes und die Fruchtbarkeit der Frau beeinträchtigt werden.

Auch eine zunächst erfolgreiche Strahlentherapie schließt die Rückkehr der Krebserkrankung nicht aus. Noch Jahre nach der Behandlung können sich als Folge sekundäre Krebserkrankungen ausbilden. Bei den meisten Krebsarten gilt der Patient nach einem Zeitraum von fünf Jahren als geheilt („krebsfrei“).

Quellen

  • Herold, G.: Innere Medizin. Selbstverlag, Köln 2011
  • Herold, G.: Innere Medizin. Selbstverlag, Köln 2013
  • Hahn, J.-M.: Checkliste Innere Medizin. Thieme, Stuttgart
  • Koop, I.: Gastroenterologie compact. Thieme, Stuttgart 2013
  • Arastéh, K., et al.: Duale Reihe. Innere Medizin. Thieme, Stuttgart 2013

Dieser Artikel wurde unter Maßgabe der aktuellen medizinischen Fachliteratur und fundierter wissenschaftlicher Quellen verfasst.
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Letzte Aktualisierung am: 16. November 2021

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