Drogen-Screening (Drogentest)

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 16. November 2021
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Das Drogen-Screening fasst eine Reihe von Maßnahmen zusammen, Drogenmissbrauch auch nach längerer Zeit feststellen zu können. Drogentests kommen in der Rechtsmedizin und im Drogenentzug zum Einsatz.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Drogen-Screening?

Die Methoden des Drogen-Screenings können diverse Substanzen nachweisen und unterscheiden sich auch hinsichtlich der Zeitspanne zwischen letztem Konsum und Test. Eine Blutprobe kommt im Drogen-Screening dann zum Einsatz, wenn die Droge vermutlich erst vor kurzer Zeit konsumiert wurde. Der Stoff ist dann im Blut oder Urin noch nachweisbar.

Ein solcher Drogentest liefert sichere Erkenntnisse, bis die Droge vollständig abgebaut ist. Dabei können noch kleinste Restmengen im Labor nachgewiesen werden. In der Behandlung von Suchtkranken werden Drogen-Screenings durchgeführt, die den Konsum auch nach längerer Zeit noch nachweisen können.

Dabei werden die Haare des Patienten auf Spuren von Drogen untersucht, da sich in Haaren nach Jahren noch Spuren finden und darüber auf den Zeitpunkt des Konsums geschlossen werden kann. Methoden des Drogen-Screenings können dabei einmalig im Verdachtsfall sowie regelmäßig eingesetzt werden.

Über eine kurze Zeit sind Reste von Drogen im Urin zu finden. Leistungssportler müssen nach Wettkämpfen häufig eine Urinprobe abgeben.

Anwendung und Funktion

Drogen-Screenings werden in der Rechtsmedizin sowie im Drogenentzug eingesetzt. In Einzelfällen werden sie auch bei ärztlichem Verdacht durchgeführt, wenn der Patient das erste Mal auffällt und mit eindeutigen Symptomen ins Krankenhaus eingeliefert wird.

Zur Feststellung von illegalem Konsum kann ein Patient bei Verdacht zum Drogen-Screening gezwungen werden, meist geschieht dieses zeitnah durch Blut- und Urinuntersuchung. Auf diese Weise lässt sich rechtzeitig feststellen, was der Patient eingenommen hat.

Auch in lebensbedrohlichen Situationen kann der Patient nicht mehr selbst entscheiden, ob er dem Drogen-Screening zustimmt, der Arzt wird den Drogentest als lebensrettende Maßnahme durchführen.

Regelmäßige Drogen-Screenings kommen im Drogenentzug sowie in Berufskreisen vor, in denen Mitarbeiter keinesfalls Drogen einnehmen dürfen. Pflegeberufe und soziale Berufe stehen derartig unter Beobachtung, dürfen zum Drogentest aber meist regelmäßig Haare abgeben und müssen keine Blutproben abgeben, sofern kein Befund vorliegt.

Methoden und Verfahren

Kurzfristig sind Drogen in Blut und Urin zu finden. Langfristig lagern sich Reste eingenommener Drogen in Haaren, Finger- und Zehennägeln ab und lassen sich über viele Jahre nachweisen. Bei Alkohol kann der Patient in ein Testgerät pusten, das den Alkoholgehalt im Atem misst. Weitere Testmethoden sind die Entnahme von Blut oder die Abgabe von Urin zur Durchführung von Drogen-Screenings im Labor. Dabei kommt unter anderem das immunologische Verfahren zum Einsatz, mit dessen Hilfe ganze Stoffgruppen in einer Untersuchung gesucht werden können.

Nach dieser ersten Eingrenzung erfolgt das Bestätigungsverfahren, bei dem die genaue Substanz eindeutig nachgewiesen wird. Dies geschieht oft nah an der Nachweisgrenze, da Drogen wieder abgebaut werden und womöglich nur in sehr geringer Menge jemals im Blut waren. Je nach vermuteter Droge werden dabei Blut, Urin, Speichel, Haare, Nägel oder das Dentin der Zähne verwendet.

Was muss der Patient beachten?

Die Abgabe einer Probe für ein Drogen-Screening ist für den Patienten risikoarm. Sollte der Drogentest angeordnet worden sein, wird er ihn abgeben müssen, etwa bei strafrechtlicher Relevanz des Drogenkonsums. Bestimmte Berufsgruppen müssen ebenfalls in regelmäßigen Abständen am Drogen-Screening teilnehmen, wissen das jedoch häufig vorher. Sportler werden in Stichproben vor Wettkämpfen ebenfalls auf Doping-Medikamente getestet.

Besondere Vorkehrungsmaßnahmen müssen nicht getroffen werden - ratsam wäre es natürlich, bei Drogenkonsum schon vor dem Drogen-Screening zuzugeben, was wann eingenommen wurde. Da ein Drogentest für den Patienten ungefährlich ist, gibt es bei der Nachsorge nichts zu beachten.

Ablauf und Durchführung

Wird das Drogen-Screening von einer staatlichen Stelle angeordnet, empfiehlt es sich in den meisten Situationen, diesem zuzustimmen. Andernfalls ergeht ein richterlicher Beschluss und der Patient kann dazu gezwungen werden.

Bestimmte Berufsgruppen müssen regelmäßig am Drogen-Screening teilnehmen, andernfalls stellt das einen Entlassungsgrund dar. Sportler, die sich weigern, können vom Wettkampf ausgeschlossen werden. Teilnehmer eines Entzugsprogramms werden ebenfalls regelmäßig getestet und können bei Weigerung gezwungen oder aus dem Programm entlassen werden.

Der Patient gibt unter Aufsicht entweder eine Probe seines Urins, der Haare oder der Nägel ab. Der Arzt kann auch eine Blutprobe entnehmen. Dentin wird in der Praxis kaum verwendet, denn obwohl nur 0,05 Gramm reichen, ist es aufgrund seiner Lage unter dem Zahnschmelz nicht leicht zu gewinnen. Deshalb wird Dentin höchstens in der Pathologie oder anthropologischen Forschung an Mumien untersucht.


Eigenleistung oder Krankenkasse - wer übernimmt die Kosten?

Die Kostenübernahme eines Drogen-Screenings hängt von ihrem Anlass aus. Wird der Patient mit (lebensgefährlichen) Symptomen des Drogenkonsums im Krankenhaus eingeliefert, übernimmt die Krankenkasse das Drogen-Screening im Rahmen der Diagnose.

Nimmt der Patient an einem Entzugsprogramm teil, gehört das Drogen-Screening dazu und wird auf Antrag von der Krankenkasse oder dem Kostenträger finanziert. Drogen-Screenings aus beruflichen Gründen werden in der Regel vom Arbeitgeber finanziert, der sie verlangt, bei sportlichen Wettkämpfen wird der Drogentest meist vom Ausrichter des Wettbewerbs oder von einer Aufsichtsbehörde oder -verband angeordnet und finanziert.

In rechtlichen Zusammenhängen kann der Patient das Drogen-Screening selbst übernehmen müssen, was er im Falle einer Verurteilung bezahlt.

Risiken, Gefahren und Komplikationen

Das Drogen-Screening ist für den Patienten schonend, die Blutentnahme ist das invasivste Testverfahren. Auch dabei kann dem Patienten in der Regel nichts passieren. Allerdings ist bei Drogen-Screenings damit zu rechnen, dass der Patient sich zur Wehr setzt, wodurch er sich selbst Verletzungen zufügen könnte, wenn der Rechtsmediziner die Blutentnahme durchführen will.

Andere Testverfahren wie die Abgabe einer Urin-, Haar- oder Nagelprobe sind für den Patienten dagegen risikofrei und schmerzlos. Teststäbchen oder Atemtests sind ebenfalls ungefährlich.

Da alle Testverfahren anschließend im Labor geschehen, wartet der Patient nur noch das Ergebnis des Drogen-Screenings ab und braucht erst danach mit weiteren medizinischen Schritten zur Behandlung des Drogenmissbrauchs zu rechnen, die nicht mehr unter das Drogen-Screening fallen.

Quellen

  • Herold, G.: Innere Medizin. Selbstverlag, Köln 2011
  • Herold, G.: Innere Medizin. Selbstverlag, Köln 2013
  • Hahn, J.-M.: Checkliste Innere Medizin. Thieme, Stuttgart
  • Koop, I.: Gastroenterologie compact. Thieme, Stuttgart 2013
  • Arastéh, K., et al.: Duale Reihe. Innere Medizin. Thieme, Stuttgart 2013

Dieser Artikel wurde unter Maßgabe der aktuellen medizinischen Fachliteratur und fundierter wissenschaftlicher Quellen verfasst.
Qualitätssicherung durch: Dr. med. Nonnenmacher
Letzte Aktualisierung am: 16. November 2021

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