Abgebrochener Zahn

Medizinische Expertise: Dr. med. Nonnenmacher
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 22. April 2024
Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.

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Ein abgebrochener Zahn tritt verhältnismäßig häufig auf. Alle Zähne können davon betroffen sein. Der Bruch ist entweder deutlich sichtbar oder mit der Zunge spürbar. Grundsätzlich sollte immer ein Zahnarzt aufgesucht werden, da es sonst zu Schmerzen und zu einem späteren Verlust des Zahns kommen kann.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein abgebrochener Zahn?

Abgebrochener Zahn: Häufig ist der Frontzahnbereich (Schneidezähne) von einer Fraktur betroffen.

Eines der häufigsten Probleme, weswegen ein Zahnarzt aufgesucht wird, ist ein abgebrochener Zahn. Dies kommt beispielsweise vor, wenn vorab in ein hartes Lebensmittel gebissen wurde und der Zahn dieser Belastung nicht standgehalten hat. In vielen Fällen hat vorab bereits eine Schädigung des Zahnes bestanden, die ihn besonders anfällig für das Abbrechen macht. Dazu kann unter anderem eine erfolgte Wurzelbehandlung oder eine fortgeschrittene Karieserkrankung gehören.

Ein abgebrochener Zahn erfordert grundsätzlich immer eine ärztliche Behandlung. Oftmals kann der Zahn mit einer Füllung wieder hergestellt oder rekonstruiert werden. Ohne eine angemessene Behandlung ist der Zahn weiterhin anfällig für Karies und andere Erkrankungen, wodurch es zu Schmerzen und in der weiteren Folge zu einem Verlust des Zahns kommen kann.

Ursachen

Die Ursachen für einen abgebrochenen Zahn können vielfältig sein. Besonders häufig werden Sportunfälle als Grund für die Verletzung genannt. Hier kann es sich zum Beispiel um einen Zusammenprall mit einem Teamkollegen, einen unglücklichen Ballkontakt oder um einen Sturz handeln. Auch das Trinken aus einem Glas oder einer Flasche, bei dem es zu einem unabsichtlichen Stoß gegen den Zahn gekommen ist, kann für die Verletzung verantwortlich sein. In diesen Fällen sind naturgemäß vor allem die Schneidezähne betroffen.

Aber auch die Backen- oder Weisheitszähne können abbrechen, beispielsweise dann, wenn auf einen harten Gegenstand wie ein Bonbon gebissen wird. In diesen Fällen war oftmals bereits vorab eine Schädigung des Zahnes vorhanden, die ihn besonders anfällig für ein Abbrechen gemacht hat. Eine unbehandelte Karieserkrankung kann dafür ebenso verantwortlich sein wie eine Wurzelbehandlung. Beides mindert die Widerstandsfähigkeit des Zahns und lässt ihn bei Belastung schneller abbrechen.

Wann zum Arzt?

Bei einem abgebrochenen Zahn sollte auch ohne auftretende Zahnschmerzen oder Beschwerden ein Zahnarzt aufgesucht werden. Nur ein Kontrollbesuch kann Aufschluss darüber geben, ob durch den Verlust ein Zahnnerv beschädigt wurde. Dieser kann bei rechtzeitiger Behandlung von einem Zahnarzt gerettet werden. Bei Nichtbehandlung führt ein beschädigter Nerv im weiteren Verlauf zu einem Verlust des gesamten Zahnes und Zahnschmerzen.

Haben sich kleine Splitter des abgebrochenen Zahnes in Zahnzwischenräume oder das Zahnfleisch geschoben, ist ein Arztbesuch notwendig, damit sie entfernt werden. Kommt es im weiteren Verlauf zu Rötungen des Zahnfleisches, Schmerzen oder dem Austritt von Eiter, liegt eine Entzündung vor, die von einem Arzt behandelt werden muss. Andernfalls drohen eine Ausbreitung der Entzündung und Beschwerden beim Kauvorgang.

Löst der abgebrochene Zahn eine Instabilität des Zahnhalteapparates aus, müssen durch einen Arzt Korrekturen vorgenommen werden. Schleichende Zahnverschiebungen der umliegenden Zähne führen sonst zu Kieferfehlstellungen und im weiteren Verlauf zu starken Schmerzen.

Treten nach dem Teilverlust des Zahnes Symptome wie Kopfschmerzen auf, sind weitere Untersuchungen notwendig. Die Beschädigung geht dann über den betroffenen Zahn hinaus. Stellen sich Magen-Darm-Beschwerden ein, die länger als 1-2 Tage anhalten, ist ebenfalls ein Arzt zu konsultieren. Es besteht die Gefahr, dass Teile verschluckt wurden, die ohne ärztliche Hilfe nicht ausgeschieden werden.

Diagnose und Verlauf

Ein abgebrochener Zahn kann in den meisten Fällen bereits vom Betroffenen selbst diagnostiziert werden. Bei einem abgebrochenen Schneidezahn ist der Schaden deutlich sichtbar. Ein abgebrochener Backen- oder Weisheitszahn kann mit der Zunge ertastet werden. Auch kleinere Bruchstellen können so erkannt werden, da sich der Zahn anders anfühlt als gewohnt.

Beim Zahnarztbesuch kann die Diagnose schnell bestätigt werden. Dann kommt es darauf an, herauszufinden, wie stark der Zahn beschädigt wurde und ob er erhalten werden kann. Eine genauere Untersuchung, kombiniert mit einer Röntgenaufnahme, kann Aufschluss geben. Abgebrochene Zähne sollten grundsätzlich immer zahnärztliche behandelt werden, da die Schädigung sich nicht von selbst regeneriert und den Zahn deutlich anfälliger für Karieserkrankungen macht.

Liegt der Nerv frei, kommt es zu Schmerzen und/oder durch eindringende Speisereste zu Entzündungen, die das Befinden des Patienten deutlich beeinträchtigen können. Als letzte Konsequenz kann der Zahn so schwer geschädigt werden, dass er gezogen werden muss.

Komplikationen

Ein abgebrochener Zahn führt in den meisten Fällen zu keinen weiteren Komplikationen. Sollte der abgebrochene Teil des Zahns versehentlich verschluckt werden, wird er meist bei einer der folgenden Darmentlehrungen komplikationslos ausgeschieden. Dennoch kann es zu einer bedrohlichen Situation kommen, wenn der abgebrochene Teil des Zahn beim Verschlucken in die Luftröhre gelangt. Mediziner sprechen in diesem Fall vom Aspirieren des Zahns. Im Normalfall kommt es zu einem reflexhaft ausgelösten Husten. Dieser führt dazu, dass der Zahn aus der Luftröhre wieder zurück in den Rachen oder Mund transportiert wird. Sollte dieser Vorgang nicht erfolgreich sein, ist das Aufsuchen eines Arztes dringend zu empfehlen.

Es besteht alternativ das Risiko, eine Lungenentzündung zu erleiden. Größere Komplikationen sind jedoch bei dem verbliebenen Teil des Zahns zu erwarten. Der freigelegte Anteil kann dazu führen, dass der Zahnhals nicht mehr geschützt ist. Er ist anfälliger für Viren, Keime oder Bakterien. Das Risiko einer Karieserkrankung ist erhöht. In schweren Fällen sind die Zahnwurzel oder der Zahnnerv freigelegt. Dies ist schmerzhaft und kann weitere Entzündungen auslösen. Ein Absterben des Zahnnervs droht. Dies lässt den Medizinern meist keine Möglichkeit mehr, den Zahn über einen Zahnaufbau retten zu können. Er wird dann in der Regel in einem operativen Eingriff vollständig entfernt.


Behandlung und Therapie

Wurde eindeutig ein abgebrochener Zahn diagnostiziert, stellt der behandelnde Zahnarzt fest, inwiefern der Zahn dadurch beschädigt wurde und ob es möglich ist, ihn zu rekonstruieren. Ist ein größeres Stück abgebrochen, sollte der Patient es zum Arztbesuch mitbringen, denn unter Umständen kann es wieder an der Bruchstelle befestigt werden. Dazu ist es dringend notwendig, den Zahnarzt so schnell wie möglich aufzusuchen, beispielsweise auch in einer Klinik oder beim zahnärztlichen Notdienst.

Links: Abgebrochener Schneidezahn. Rechts: Schneidezahn nach der Behandlung. Die Nachmodelliermasse lässt keine optischen Unterschiede erkennen.

Das Abbruchstück sollte in Alkohol aufbewahrt werden, da dieser konserviert und ein eventuelles Wiederverwenden des Zahnstücks erleichtert. Kleinere Abbrüche können mittels einer Füllung behandelt werden. Ist das Bruchstück verloren gegangen oder seit dem Abbruch zu viel Zeit verstrichen, bleibt dem Zahnarzt nur noch übrig, den betroffenen Zahn zu überkronen. Hierbei wird der Zahn bzw. der betroffene Teil des Zahns künstlich nachgebildet, was einige Zeit dauert und auch recht kostenintensiv ausfällt.

Künstliche Kronen können aus Metall oder Keramik bestehen. Für die Schneidezähne wird grundsätzlich eher Keramik verwendet, da dies optisch kaum von natürlichen Zähnen zu unterscheiden ist und nicht auf den ersten Blick verrät, dass eine entsprechende Behandlung stattgefunden hat. Sollte der betroffene Zahn nicht durch eine solche Behandlung zu retten sein, muss er unter Umständen gezogen werden.

Aussicht und Prognose

Ein abgebrochener Zahn kann vom Menschen aus eigener Kraft nicht regeneriert werden. Eine Selbstheilung ist ausgeschlossen. Eine Verschlechterung des Zustandes ist ebenfalls nicht zu erwarten.

Eine beschädigte Zahnsubstanz kann daher ausschließlich durch einen Zahnersatz behoben werden. Dies geschieht in Abhängigkeit vom Ausmaß der Schädigung. Je weniger Hartgebilde vom Zahn abgebrochen sind, desto unkomplizierter ist eine Behandlung. In einigen Fällen kann sie sogar entfallen.

Sollte kein Einfluss auf den Kauvorgang vorhanden sein, kann ein Eingriff aus medizinischen Gründen vernachlässigt werden. Er würde dann aus optischen Gründen erfolgen. Je größer die Schädigung, desto wahrscheinlicher ist es, dass Einschränkungen des Kauvorgangs vorhanden oder Nervenenden freigelegt sind. Dies ist meist mit starken Schmerzen verbunden. Die verloren gegangene Zahnsubstanz wird durch alternatives Material ersetzt. Dies kann durch einen Wiederaufbau des Zahns durch beispielsweise Keramik erfolgen. Darüber hinaus ist der Einbau einer Brücke denkbar, sofern es sich um keinen Eckzahn handelt.

Sollte besonders viel Zahnsubstanz verloren gegangen sein, kann der Zahnarzt das Ziehen des restlichen Zahns empfehlen und stattdessen das Einsetzen eines Zahnimplantates vorschlagen. Dies hat zur Folge, dass der gesamte Zahn nachgebaut und mit dem ursprünglichen Zahn ausgetauscht wird. Aus kosmetischen Gründen wird der Zahnersatz in der Originalfarbe des abgebrochenen Zahns nachgebaut.

Vorbeugung

Einem Abbruch des Zahns kann unter anderem vorgebeugt werden, indem immer auf eine einwandfreie Mundhygiene geachtet wird und Routineuntersuchungen beim Zahnarzt regelmäßig wahrgenommen werden. So kann die Entstehung etwa von Karies verhindert und auch die natürliche Widerstandsfähigkeit der Zähne erhalten werden. Beim Sport können die Zähne beispielsweise durch einen sogenannten Zahnschutz vor Beschädigungen durch Unfälle geschützt werden.

Quellen

  • Gängler P. et al.: Konservierende Zahnheilkunde und Parodontologie. Thieme Verlag. 3. Auflage 2010
  • Gängler, P., et al.: Konservierende Zahnheilkunde und Parodontologie. Thieme, Stuttgart 2010
  • Kramer E. Prophylaxefibel, Grundlagen der Zahngesundheit; Deutscher Zahnärzte Verlag (2009)

Dieser Artikel wurde unter Maßgabe der aktuellen medizinischen Fachliteratur und fundierter wissenschaftlicher Quellen verfasst.
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