Vaterschaftstest - Ablauf und Kosten
Qualitätssicherung: Dipl.-Biol. Elke Löbel, Dr. rer nat. Frank Meyer
Letzte Aktualisierung am: 14. Februar 2019Dieser Artikel wurde unter Maßgabe medizinischer Fachliteratur und wissenschaftlicher Quellen geprüft.
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Der Vaterschaftstest bestimmt die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Testperson der Vater eines bestimmten Kindes ist. DNA-Analysen sind mittlerweile die gängigste Art des Vaterschaftstests.
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Was ist ein Vaterschaftstest?
Die Frage nach der Vaterschaft ist für viele Paare mit Kindern kein Diskussionsthema. In anderen Fällen bestehen von Seiten des potenziellen Vaters berechtigte oder unberechtigte Zweifel an einer Vaterschaft. Auch für Mütter können Unklarheiten bestehen, falls sie in zeitlich geringem Abstand mit unterschiedlichen Partnern intim geworden sind.
Aufgrund von väterlichen Unterhaltspflichten und moralischen Bedenken kann eine Bestimmung der Vaterschaft zu einem erforderlichen Schritt werden. Vaterschaftstests bestimmen die Wahrscheinlichkeit, mit der ein bestimmter Mann der Vater eines bestimmten Kindes ist.
Noch vor Jahrzehnten war die sichere Bestimmung oder der sichere Ausschluss einer Vaterschaft auf wissenschaftlicher Basis ein utopischer Wunschtraum. Durch den medizinischen Fortschritt der vergangenen Dekaden werden Vaterschaftstests allerdings immer sicherer. Mittlerweile haben sich speziell für gerichtlich vorgenommene Vaterschaftstestungen Synonyme wie Vaterschaftsprüfung, Vaterschaftsausschlussverfahren, Paternitätsanalyse und Abstammungsgutachen eingebürgert.
Wann ist ein Vaterschaftstest notwendig?
Die Anerkennung einer Vaterschaft vor Gericht spielt außerdem für unverheiratete Paare eine Rolle. Ist das Paar vor der Geburt eines Kindes verheiratet, wird der Ehemann gesetzlich automatisch als Vater des Kindes anerkannt. Bei Zweifeln kann er diese Anerkennung in einem Verfahren anfechten.
Bei unverheirateten Paaren muss der Vater die Vaterschaft dagegen selbst anerkennen, um offiziell als Vater des Kindes zu gelten. Nicht nur im Kontext von Unterhalt kann so der Wunsch nach einem Vaterschaftstest aufkeimen. Falls der Kindesvater einen Vaterschaftstest ablehnt, die Kindesmutter zur offiziellen Vaterschaftsanerkennung aber einen Test fordert, wird grundsätzlich das Gericht eingeschaltet.
Neben Vaterschaftstests nach der Geburt eines Kindes, stehen mittlerweile pränatale Tests zur Verfügung. Die Vaterschaftsanerkennung wird in vielen Fällen vorgeburtlich erledigt, damit die Versorgungssituation bei der Geburt des Kindes bereits geklärt ist.
Methoden und Verfahren
Vaterschaftstests haben sich durch den Fortschritt der Wissenschaft in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt. Wo zunächst nur der Blutgruppentest und das anthropologisch-erbbiologische Gutachten zur Verfügung gestanden sind, existiert im 21. Jahrhundert die DNA-Analyse. Bei dieser Methode handelt es sich um das modernste und sicherste Verfahren zur Vaterschaftsermittlung. Das anthropologisch-erbbiologische Gutachten konzentriert sich anders als der DNA-Test auf rein äußerliche Erscheinungsmerkmale und hält so äußerliche Ähnlichkeiten zwischen potenziellem Vater und Kind zur Wahrscheinlichkeitsberechnung fest.
Der Bluttest fokussiert zur Vaterschaftsklärung wiederum die Blutgruppe. Die Blutgruppe des Kindes sagt dabei etwas über die möglichen Blutgruppenkombinationen der Eltern aus. Eine Mutter mit einer bekannten Blutgruppe kann ein Kind mit einer bestimmten Blutgruppe so nicht mit einem Vater beliebiger Blutgruppe zeugen. Über den Blutgruppenvaterschaftstest lässt sich damit im Einzelfall ausschließen, dass ein bestimmter Mann der Vater eines Kindes ist.
Wie läuft der Test ab?
Der DNA-Vaterschaftstest ist mit bestimmten Vorabmaßnahmen verbunden. Von Vater, Mutter und Kind müssen DNA-Proben genommen werden. Diese DNA-Proben müssen Zellen der einzelnen Personen enthalten, an denen sich das Erbgut nachvollziehen lässt. Die Zellentnahme ist schmerzfrei und in der Durchführung relativ einfach. Die verbreitetste Entnahmeform ist der Abstrich aus der Mundschleimhaut.
Mittels Wattestäbchen fährt der Untersucher der Testperson dabei in die Mundhöhle und kratzt die Mundschleimhaut auf und ab. Dabei landen auf dem Wattestäbchen einzelne Schleimhautzellen, die zur DNA-Untersuchung absolut ausreichen.
Was muss die Testperson beachten?
Wichtig für jede Probeentnahme ist die schriftliche Zustimmung der Testpersonen. Stimmt der potenzielle Vater dem Vaterschaftstest vorab zum Beispiel nicht zu, so müssen sich Mütter gegebenenfalls ans Gericht wenden und eine Anordnung des Tests erzwingen. Dasselbe gilt in der entgegengesetzten Richtung. Abgesehen von der Bereitstellung der DNA-Probe haben die Testbeteiligten vor der Testung kaum etwas zu beachten. Da es sich bei dem DNA-Test um ein nicht-invasives Verfahren handelt, müssen im Nachhinein keinerlei Nachsorgeschritte erfolgen.
Wie wird die Vaterschaft festgestellt?
Die Labor-Untersuchung der DNA ist der gängigste Vaterschaftstest. Diese humangenetische Labor-Untersuchung fokussiert die charakteristischen DNA-Abschnitte menschlicher Individuen. Dabei handelt es sich um die nicht-kodierenden Abschnitte der DNA, das heißt um solche Sequenzen, die keine Eiweiße verschlüsseln. Die relevanten Sequenzen werden im Labor mittels Polymerase-Kettenreaktion vervielfältigt und untersucht. Vor allem die sogenannten short tandem repeats (STR) sind für den Vaterschaftstest relevant. Diese DNA-Abschnitte enthalten Repetitivsequenzen, die kurzen DNA-Abschnitten mit vielfacher Wiederholung entsprechen. Verschiedene Menschen besitzen unterschiedlich lange Allele in den Repetitivsequenzen. Die Längenunterschiede der Allele geben im Vaterschaftstest Hinweise auf genetische Ähnlichkeiten zwischen Mann und Kind.
Bei der Auswertung des Vaterschaftstests vergleicht ein Humangenetiker daher die Länge der Repetitivsequenzen. Da die eine Hälfte der kindlichen Allele von der Mutter und die andere vom Vater stammt, stimmt ein Vater in den Merkmalen, die dem Kind nicht von der Mutter vererbt wurden, mit der DNA-Probe des Kindes überein. Die Genetiker untersuchen im DNA-Test keinen Einzelabschnitt der DNA, sondern analysieren an mindestens 15 unterschiedlichen Genorten. Auf diese Weise erhalten sie möglichst hohe Sicherheit.
Kosten für einen Vaterschaftstest
Wird der Vaterschaftstest zur persönlichen Orientierung veranlasst, so trägt der Auftraggeber alle Kosten der Testung. Falls die Analyse im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage stattfindet, so liegt die Kostenentscheidung im Rahmen grundsätzlich im Ermessen des Gerichts. Die Umstände des Einzelfalls werden vom Richter abgewogen, der die Kosten des Verfahrens auf Basis der Ermessensentscheidung fair verteilt.
Die Kosten für die Analyse reichen von Angeboten um die 150 Euro über solche zu rund 400 Euro bis hin zu Standardgutachten für rund 600 Euro. Probeentnahme und Transportkosten sind in der Regel zu vernachlässigende Posten, solange sich alle Testpersonen im Inland befinden. Ist das nicht der Fall, können Beträge von über 1000 Euro anfallen. Darüber hinaus sind im Rahmen von Gerichtsverfahren sämtliche Verfahrenskosten zu bedenken.
Gibt es Risiken oder Komplikationen?
Der DNA-Vaterschaftstest ist für die Testpersonen weder mit Risiken noch Nebenwirkungen verbunden. Die vorgeburtliche Analyse in Form einer Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasseranalyse ist dagegen mit einigen Komplikationsrisiken assoziiert, so unter anderem mit Furchtwasserverlusten und Infektionen des ungeborenen Kindes.
Alle Beteiligten sollten sich darüber im Klaren sein, dass es sich beim Vaterschaftstest immer um einen Wahrscheinlichkeitstest handelt. Der Bluttest kann keinen sicheren Vaterschaftsbeleg erbringen. Der DNA-Test ermittelt die Vaterschaft dagegen mit Wahrscheinlichkeiten von 99,999 Prozent und räumt mit diesem Ergebnis sämtliche Zweifel an einer Vaterschaft aus.
Quellen
- Gasser, T.: Basiswissen Urologie. Springer, Berlin 2015
- Hofmann, R., (Hrsg.): Endoskopische Urologie. Springer, Berlin 2009
- Schmelz, H.-U. et al.: Facharztwissen Urologie, Springer Verlag, 2014
- Jocham, D. & Miller, K.: Praxis der Urologie, Georg Thieme Verlag, 2007
Qualitätssicherung durch: Dr. med. Nonnenmacher
Letzte Aktualisierung am: 14. Februar 2019
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